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14.12.2023

WES erhöht erstmals seit 14 Jahren Wassergebühren

Nach rund 14 Jahren Preiskonstanz passt der Wasserversorgungsverband Euskirchen-Swisttal (WES) zum 1. Februar 2024 die Preise für Trinkwasser an.

Die Verbrauchsgebühr für Trinkwasser pro Kubikmeter (1.000 Liter) Wasser steigt brutto von 1,20 Euro auf 1,44 Euro. Die monatliche Grundgebühr bleibt stabil. Ein Durchschnittshaushalt mit einem Wasserverbrauch von 120 Kubikmetern pro Jahr zahlt dann monatlich rund 2,50 Euro mehr.

Hohe Investitionen und steigende Kosten
Der WES investiert laufend in sein Wassernetz, um die Versorgungssicherheit und die hohe Qualität des Trinkwassers zu gewährleisten. Insbesondere die zunehmende Trockenheit im Sommer bedeutet Herausforderungen für die Wasserversorgung und erfordert weitere Redundanzen im Netz. Aktuelle Maßnahmen sind beispielsweise ein neuer Hochbehälter in Arloff sowie ein weiterer Brunnenneubau. Das Trinkwasser wird zudem regelmäßig und streng kontrolliert. Mitarbeitende nehmen nahezu täglich Proben an den Messstellen.

Insbesondere die deutliche Steigerung der Energiekosten in den beiden vergangenen Jahren sowie die Entwicklung der tariflichen Löhne macht eine Anpassung der Verbrauchsgebühr notwendig.

Dennoch bleibt der WES einer der günstigsten Anbieter. Bezieht man auch den Grundpreis ein, liegt der Wasserpreis der kommunalen Wasserversorger im Kreises Euskirchen, im Rhein-Sieg-Kreises und den angrenzenden Kommunen für einen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 120 Kubikmetern im Jahr 2023 bei rund 2,85 Euro pro Kubikmeter. Etwaige Erhöhungen sind noch nicht einbezogen. Der WES liegt für das Jahr 2024 mit 2,51 Euro unter diesem Wert.

Trinkwasser als nachhaltiges Lebensmittel
Wasser ist nicht nur das Lebensmittel Nummer 1, sondern auch besonders preisgünstig: Für einen Euro bekommt man in Euskirchen und Swisttal über 700 Liter Leitungswasser mit bester Trinkwasserqualität, aber nur zwei bis fünf Flaschen Mineralwasser. Zudem fallen bei Trinkwasser weder Verpackung noch Lagerung oder Transport an. Das schont die Umwelt.

24.02.2022

Zukunft der Steinbachtalsperre

Unmittelbar nach der Flutkatastrophe wurden umfangreiche Sicherungsmaßnahmen begonnen. So wurde eine sogenannte Scharte als neues Überlaufbauwerk (Rinne) in den Damm eingebracht. Diese stellt sicher, dass die neu definierte maximale Betriebsstauhöhe nicht überschritten wird und somit keine Gefährdung der Standsicherheit des Dammes gegeben ist. Aktuell werden noch letzte Arbeiten an der Scharte vorgenommen. Nach dem Abschluss der Bauarbeiten soll eine geringe Wassermenge angestaut werden. Im Vorfeld sind die technischen Sicherheitseinrichtungen der Talsperre und die Standsicherheit des Dammes in Absprache mit der Aufsichtsbehörde (Bezirksregierung Köln) einer sogenannten „Vertieften Überprüfung“ gemäß DIN 19700 zu unterziehen. Dabei werden die statischen, hydrologischen und hydraulischen Bemessungsgrundlagen der Talsperre geprüft.

Die Entscheidungen über mittelfristige und langfristige Maßnahmen an der Steinbachtalsperre liegen im Verantwortungsbereich der Eigentümer (Stadt Euskirchen und Gemeinde Swisttal bzw. Wasserversorgungsverband Euskirchen-Swisttal (WES). Aktuell werden auf Arbeitsebene mit Fachleuten Grobkonzepte für eine zukünftige Nutzung der Talsperre erarbeitet. Die Verbandsversammlung des WES hat beschlossen, die Kriterien Hochwasserschutz, Naherholung/Waldfreibad, Brauch- und Löschwasserversorgung einzubeziehen. Die Herausforderung ist, diese drei Interessen zu vereinen.

09.12.2021

Fragenkatalog der Gemeinde Swisttal zur Steinbachtalsperre

Im Nachgang zur Flutkatastrophe hat sich die Gemeinde Swisttal mit einigen Fragen an e-regio als Betriebsführer der Steinbachtalsperre gewendet. e-regio hat die Fragen so ausführlich wie möglich beantwortet. Der WES (Wasserversorgungsverband Euskirchen-Swisttal) hat beschlossen, einige Fragen durch einen externen Gutachter klären zu lassen, da eine Beantwortung eine eingehendere Prüfung erfordert.

> Fragenkatalog Gemeinde Swisttal

01.08.2021

e-regio teilt mit: Abkochgebot in Euskirchen und Swisttal-Odendorf ist aufgehoben.

Das Abkochgebot für das Trinkwasser im Einzugsgebiet des Wasserversorgungsverbandes Euskirchen Swisttal (WES) gilt ab heute, 01.08.2021 nicht mehr. Konkret kann das Trinkwasser damit ab sofort wieder bedenkenlos direkt aus dem Hahn verzehrt und für die Zubereitung von Speisen oder das Zähneputzen verwendet werden.

Die umfangreichen Proben, die e-regio im Trinkwassernetz untersucht hat, haben schon seit dem 27. Juli keine Auffälligkeiten mehr gezeigt und erfüllen damit den Anforderungen der Trinkwasserverordnung, so dass in Abstimmung mit den Gesundheitsämtern des Kreises Euskirchen und des Rhein-Sieg-Kreises das Abkochgebot ab sofort aufgehoben werden konnte.

In Abstimmung mit den Gesundheitsämtern wurde die Desinfektion des Trinkwassers mit Chlordioxid erhöht. Diese Maßnahme wird vorsorglich weitergeführt. Die erhöhte Chlorung entspricht den Vorgaben der Trinkwasserverordnung und ist gesundheitlich unbedenklich. Ein verstärkter Chlorgeruch ist gegeben Falls wahrnehmbar.

e-regio empfiehlt als reine Vorsichtsmaßnahme, das Wasser vor dem ersten Verzehr einige Minuten laufen zu lassen.

Das Versorgungsgebiet des WES umfasst: Euskirchen-Kernstadt und die Ortsteile Billig, Dom-Esch, Flamersheim, Großbüllesheim, Kessenich, Kirchheim, Kleinbüllesheim, Kreuzweingarten, Rheder, Kuchenheim, Niederkastenholz, Palmersheim, Roitzheim, Schweinheim, Stotzheim, Weidesheim, Wüschheim sowie Swisttal-Odendorf.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
e-regio (Betriebsführer WES)
Markus Klein
Tel.: 0800 2299330

27.07.2021

Trinkwasser im Bereich des Wasserversorgungsverbands Euskirchen-Swisttal (WES)
Abkochgebot bleibt bestehen / Messwerte wieder nahezu im Normbereich

Die von e-regio zügig eingeleiteten Sofortmaßnahmen haben gegriffen. Die aktuellen Ergebnisse zeigen, dass die Messwerte wieder nahezu im Normbereich liegen. Bis auf weiteres werden mehrmals wöchentlich Proben im Trinkwassernetz entnommen. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Behebung und halten Sie auf dem Laufenden.

Ein Abkochgebot gilt weiterhin in folgenden Ortschaften:
Euskirchen-Kernstadt und in den Ortsteilen Billig, Dom-Esch, Flamersheim, Großbüllesheim, Kessenich, Kirchheim, Kleinbüllesheim, Kreuzweingarten, Rheder, Kuchenheim, Niederkastenholz, Palmersheim, Roitzheim, Schweinheim, Stotzheim, Weidesheim, Wüschheim sowie in Swisttal-Odendorf.

Bitte beachten Sie weiterhin die Informationen Ihres zuständigen Gesundheitsamtes:

  • Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
  • Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
  • Beachten Sie: Die von Kaffeemaschinen entwickelte Temperatur ist nicht ausreichend!
  • Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung (insbesondere Säuglingsnahrung) zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
  • Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung, zum Duschen und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
  • Sollten keine Möglichkeit zum Abkochen bestehen, wenden Sie sich bitte an die zentralen Trinkwasserstellen in den Ortsteilen der Stadt Euskirchen bzw. Swisttal-Odendorf Pfarrheim.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
e-regio (Betriebsführer WES)
Markus Klein
Tel.: 0800 2299330

21.07.2021

Abkochgebot: Trinkwasser im Bereich des Wasserversorgungsverbands Euskirchen-Swisttal (WES) – wichtige Mitteilung!

In aktuellen Proben des Trinkwassers wurden erstmals mikrobiologische Abweichungen von der Trinkwasserverordnung festgestellt, die im Bereich des WES folgende Bereiche betreffen: Alle Euskirchener Ortsteile außer Frauenberg, Oberwichterich, Elsig, Wißkirchen und Euenheim. Außerdem ist Swisttal-Odendorf betroffen. Bitte beachten Sie: Das Abkochgebot des Gesundheitsamtes gilt für den gesamten Kreis Euskirchen!

Bei den Beprobungen im Netz des WES wurden bestimmte Indikatorkeime nachgewiesen, die darauf schließen lassen, dass Oberflächenwasser ins Netz eingetreten ist. Es wurden umgehend Spül- und Desinfektionsmaßnahmen ergriffen. Aufgrund der zusätzlichen Chlorung des Trinkwassers kann es zu Geruchs- und Geschmacksveränderungen kommen. Außerdem werden weiterhin regelmäßig Proben entnommen. Da nur bei wenigen Proben Auffälligkeiten zu verzeichnen waren, ist zu hoffen, dass die Trinkwasserqualität zeitnah wiederhergestellt sein wird.

Bitte befolgen Sie unbedingt die Anweisungen des Gesundheitsamtes:

  • Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
  • Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
  • Beachten Sie: Die von Kaffeemaschinen entwickelte Temperatur ist nicht ausreichend!
  • Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung (insbesondere Säuglingsnahrung) zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
  • Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung, zum Duschen und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
  • Sollten keine Möglichkeit zum Abkochen bestehen, wenden Sie sich bitte an die zentralen Trinkwasserstellen in den Ortsteilen der Stadt Euskirchen bzw. Swisttal-Odendorf Pfarrheim.

Der WES (Wasserversorgungsverband Euskirchen-Swisttal) beprobt in enger Abstimmung mit den Gesundheitsämtern der Kreise Euskirchen und Rhein-Sieg die Trinkwasserqualität seit Samstag, 17.07.21 in verstärktem Umfang. Entnommene Trinkwasserproben von den Ausgängen der Wasserwerke waren bisher ohne Beanstandungen.

Wir arbeiten mit Hochdruck an der Behebung und halten Sie auf dem Laufenden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
e-regio (Betriebsführer WES)
Markus Klein
Tel.: 0800 2299330